09-04-2021, 05:12 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-05-2021, 02:39 PM von Ephramir.)
01 - Verfassung
Im Namen Hestias!
Das Königreich Rodan und die Provinzen,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, das Königreich zu erneuern, um Freiheit und Königtum, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:
Art. 1.01 - Verbrechen gegen Würde des Einzelnen
Beschimpfungen jeglicher Art und gegenüber allen sind verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei leichten Vergehen folgt eine Verwarnung
- bei mittleren Vergehen folgt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu einem Tag
und / oder ein Strafgeld von bis zu 1000 Rodas
- bei schwerwiegenden Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Stadtwachen, Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.02 - Verbrechen gegen die Ehre
Bugusing jeglicher Art ist verboten. Fehler können bei der Stadtwache (Forum) gemeldet werden!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei einmaligem Vergehen folgt eine Verwarnung
- bei erneutem Vergehen folgt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu sieben Tagen
und / oder ein Strafgeld von bis zu 1000 Rodas
- bei mehrfach erneuten Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.03 - Verbrechen durch Schwarze Magie
Schwarze Magie (Hacks) jeglicher Art sind verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei einmaligem Vergehen folgt direkt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu 28 Tagen
und / oder ein Strafgeld von bis zu 5000 Rodas
- bei erneuten Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.04 - Verbrechen durch Ruhestörung
Die Störung der Ruhe (Spam & Capslock) ist verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei leichten Vergehen folgt eine Verwarnung
- bei mittleren Vergehen folgt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu einem Tag
und / oder ein Strafgeld von bis zu 1000 Rodas
- bei schwerwiegenden Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Stadtwachen, Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.05 - Verbrechen durch Verschwörung
Das bewerben von anderen Königreichen (Fremdwerbung) ist verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei einmaligem Vergehen folgt direkt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu 28 Tagen
und / oder ein Strafgeld von bis zu 2000 Rodas
- bei erneuten Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Stadtwachen, Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.06 - Verbrechen durch Missachtung von Aufforderungen des königlichen Hofes
Jeglichen Anweisungen des königlichen Hofes (Servertem) ist folge zu leisten!
Bei Zuwiderhandlung treten angemessene und individuelle Massnahmen ein.
Das Strafmass wird von der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
02 - Gesetzbuch
Im Namen Hestias!
Folgende Gesetze wurden in der Geschichte von Rodan erlassen:
Art. 2.01 - Tierhaltung
Der königliche Hof lässt verkünden, dass das Halten von Tieren nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
Für Pferde, Lamas & Esel stehen 8 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Kühe, Hunde & Katzen stehen 6 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Schweine & Schafe stehen 5 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Hühner, Hasen und Papageien stehen 3 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Bienen stehen 6 Blumen pro Bienenstock (gleich wie viele Bienen im Stock sind) zur Verfügung
Alle Tiere müssen draussen an der frischen Luft gehalten werden.
Ausserdem muss in jedem Gehege Futter und Wasser für die Tiere vorhanden sein.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt eine Verwarnung
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 50 Rodas
- beim dritten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Gutsherren. Gutsherren sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.02 - Ackerbau
Der königliche Hof lässt verkünden, dass der Ackerbau nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
Alle Felder müssen draussen an der frischen Luft unter Sonneneinwirkung angebauten werden.
Unterirdische Felder sind nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt eine Verwarnung
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 50 Rodas
- beim dritten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Gutsherren. Gutsherren sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.03 - Schienenverkehr
Der königliche Hof lässt verkünden, dass der Schienenverkehr nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
Schienenstrecken und jegliche Transporte durch Loren dürfen nur unterirdisch oder in Gebäuden stattfinden.
Die Benutzung von solchen Gleisanlagen ist nur für Gütertransport und nicht für Personentransport gestattet.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt eine Verwarnung
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 50 Rodas
- beim dritten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Gutsherren. Gutsherren sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.04 - Allianzgründung
Der königliche Hof lässt verkünden, dass das Gründen einer Allianz nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
In der zukünftigen Allianzhauptstadt muss eine Kutsche vorhanden sein (Um eine Kutsche zu bekommen benötigst du einen Stall nach den Vorgaben aus Art. 2.01).
Jede Bürgerin und jeder Bürger braucht einen eingerichteten Wohnraum. Dieser muss von aussen mit einem Schild mit dem jeweiligen Spielernamen beschriftet sein.
Zur Einrichtung gehört mindestens ein Bett, eine Werkbank, ein Ofen, eine Kiste und ein Fass.
! Diese Vorgaben werden Stichprobenartig vom königlichem Hof kontrolliert.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- Löschung der Allianz
- die gezahlten Rodas zur Gründung der Allianz werden NICHT erstattet
- die enthaltenen Rodas in der Allianzkasse werden NICHT erstattet
- ein Strafgeld von 2500 Rodas
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Fürsten. Fürsten sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.05 - Monsterfarmen
Der königliche Hof lässt verkünden, dass Monsterfarmen jeglicher Art untersagt sind. Dieses wird bei dem kleinsten Hinweis genaustens überprüft und hart bestraft. Was eine Monsterfarm ist bestimmt der zuständige vom königlichen Hofe, der diese entdeckt!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 600 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst.
Im Namen Hestias!
Das Königreich Rodan und die Provinzen,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, das Königreich zu erneuern, um Freiheit und Königtum, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:
Art. 1.01 - Verbrechen gegen Würde des Einzelnen
Beschimpfungen jeglicher Art und gegenüber allen sind verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei leichten Vergehen folgt eine Verwarnung
- bei mittleren Vergehen folgt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu einem Tag
und / oder ein Strafgeld von bis zu 1000 Rodas
- bei schwerwiegenden Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Stadtwachen, Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.02 - Verbrechen gegen die Ehre
Bugusing jeglicher Art ist verboten. Fehler können bei der Stadtwache (Forum) gemeldet werden!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei einmaligem Vergehen folgt eine Verwarnung
- bei erneutem Vergehen folgt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu sieben Tagen
und / oder ein Strafgeld von bis zu 1000 Rodas
- bei mehrfach erneuten Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.03 - Verbrechen durch Schwarze Magie
Schwarze Magie (Hacks) jeglicher Art sind verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei einmaligem Vergehen folgt direkt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu 28 Tagen
und / oder ein Strafgeld von bis zu 5000 Rodas
- bei erneuten Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.04 - Verbrechen durch Ruhestörung
Die Störung der Ruhe (Spam & Capslock) ist verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei leichten Vergehen folgt eine Verwarnung
- bei mittleren Vergehen folgt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu einem Tag
und / oder ein Strafgeld von bis zu 1000 Rodas
- bei schwerwiegenden Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Stadtwachen, Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.05 - Verbrechen durch Verschwörung
Das bewerben von anderen Königreichen (Fremdwerbung) ist verboten!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- bei einmaligem Vergehen folgt direkt eine Haftstrafe im Pranger von bis zu 28 Tagen
und / oder ein Strafgeld von bis zu 2000 Rodas
- bei erneuten Vergehen folgt eine lebenslange Haftstrafe im Pranger
Das Strafmass wird von Stadtwachen, Palastwachen oder der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
Art. 1.06 - Verbrechen durch Missachtung von Aufforderungen des königlichen Hofes
Jeglichen Anweisungen des königlichen Hofes (Servertem) ist folge zu leisten!
Bei Zuwiderhandlung treten angemessene und individuelle Massnahmen ein.
Das Strafmass wird von der Regentschaft festgelegt und vollstreckt.
Das Urteil kann bei der Stadtwache (Forum) angefochten werden.
02 - Gesetzbuch
Im Namen Hestias!
Folgende Gesetze wurden in der Geschichte von Rodan erlassen:
Art. 2.01 - Tierhaltung
Der königliche Hof lässt verkünden, dass das Halten von Tieren nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
Für Pferde, Lamas & Esel stehen 8 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Kühe, Hunde & Katzen stehen 6 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Schweine & Schafe stehen 5 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Hühner, Hasen und Papageien stehen 3 Blöcke pro Tier zur Verfügung.
Für Bienen stehen 6 Blumen pro Bienenstock (gleich wie viele Bienen im Stock sind) zur Verfügung
Alle Tiere müssen draussen an der frischen Luft gehalten werden.
Ausserdem muss in jedem Gehege Futter und Wasser für die Tiere vorhanden sein.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt eine Verwarnung
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 50 Rodas
- beim dritten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Gutsherren. Gutsherren sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.02 - Ackerbau
Der königliche Hof lässt verkünden, dass der Ackerbau nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
Alle Felder müssen draussen an der frischen Luft unter Sonneneinwirkung angebauten werden.
Unterirdische Felder sind nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt eine Verwarnung
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 50 Rodas
- beim dritten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Gutsherren. Gutsherren sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.03 - Schienenverkehr
Der königliche Hof lässt verkünden, dass der Schienenverkehr nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
Schienenstrecken und jegliche Transporte durch Loren dürfen nur unterirdisch oder in Gebäuden stattfinden.
Die Benutzung von solchen Gleisanlagen ist nur für Gütertransport und nicht für Personentransport gestattet.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt eine Verwarnung
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 50 Rodas
- beim dritten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Gutsherren. Gutsherren sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.04 - Allianzgründung
Der königliche Hof lässt verkünden, dass das Gründen einer Allianz nach folgenden Vorgaben erfolgen soll:
In der zukünftigen Allianzhauptstadt muss eine Kutsche vorhanden sein (Um eine Kutsche zu bekommen benötigst du einen Stall nach den Vorgaben aus Art. 2.01).
Jede Bürgerin und jeder Bürger braucht einen eingerichteten Wohnraum. Dieser muss von aussen mit einem Schild mit dem jeweiligen Spielernamen beschriftet sein.
Zur Einrichtung gehört mindestens ein Bett, eine Werkbank, ein Ofen, eine Kiste und ein Fass.
! Diese Vorgaben werden Stichprobenartig vom königlichem Hof kontrolliert.
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- Löschung der Allianz
- die gezahlten Rodas zur Gründung der Allianz werden NICHT erstattet
- die enthaltenen Rodas in der Allianzkasse werden NICHT erstattet
- ein Strafgeld von 2500 Rodas
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern sind die Fürsten. Fürsten sind selbst dafür verantwortlich, das Bussgeld von ihren Einwohnern wieder einzuverlangen, nach dem die Regentschaft den Betrag eingefordert hat.
Art. 2.05 - Monsterfarmen
Der königliche Hof lässt verkünden, dass Monsterfarmen jeglicher Art untersagt sind. Dieses wird bei dem kleinsten Hinweis genaustens überprüft und hart bestraft. Was eine Monsterfarm ist bestimmt der zuständige vom königlichen Hofe, der diese entdeckt!
Bei Zuwiderhandlung treten folgende Massnahmen ein:
- beim ersten mal folgt ein Strafgeld von 200 Rodas
- beim zweitem mal folgt ein Strafgeld von 600 Rodas
- bei weiteren Vergehen bestimmt die Regentschaft über Massnahmen
Verantwortlich für die Einhaltung dieses Gesetztes und die Bezahlung von Strafgeldern ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst.